Einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik
Die einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik entspricht dem ersten Ausbildungsjahr der anerkannten Ausbildungsberufe des Bereichs Fahrzeugtechnik.
Diese von Handwerk und Industrie angebotenen Ausbildungen führen zu folgenden Berufsabschlüssen:
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Mechatroniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik, Zweiradmechatroniker/-in, Mechaniker/-in für Karosserieinstandhaltungstechnik.
Deshalb bereitet die einjährige Berufsfachschule sowohl mit berufspraktischen als auch mit berufstheoretischen Fächern in Vollzeitform auf die Anforderungen der fortschreitenden Technik vor.
Die einjährige Berufsfachschule schließt mit einer berufspraktischen Abschlussprüfung ab.
Der erfolgreiche Abschluss kann als erstes Ausbildungsjahr in einem Beruf des Berufsfeldes Fahrzeugtechnik angerechnet werden. Dieser Abschluss ist von den Ausbildungsbetrieben der Kfz-Innung vorgeschrieben. Deshalb können Schüler der einjährigen Berufsfachschule mit diesen Betrieben Vorverträge abschließen.
Schüler, die im Anschluss an die einjährige Berufsfachschule keine Berufsausbildung aufnehmen, haben mit diesem Schuljahr die gesetzliche Berufsschulpflicht erfüllt.
Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb beziehungsweise eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage sowie Hauptschulabschluss oder gleich- oder höherwertiger Abschluss sind die Voraussetzungen für die Aufnahme.
In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung davon abweichend Aufnahmezusagen machen.
Die Ausbildung dauert ein Jahr im Vollzeitunterricht. Der Unterrichtet findet von Montag bis Freitag vormittags und teilweise auch nachmittags statt. Beginn und Ende des Unterrichts sind - soweit möglich - auf die regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt.
An 2 1/2 Tagen findet Werkstatt- und Laborunterricht statt, an 1 1/2 Tagen Theorieunterricht.
Betriebspraktikum
Für das Betriebspraktikum wird ein Tag pro Woche unterrichtsfrei gehalten. Die zeitliche Lage dieses Betriebstages richtet sich nach dem Stundenplan der ganzen Schule. Alternativ kann auch die Schulferienzeit - abzüglich der Urlaubstage entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz - für eine betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Alle Schüler sollen möglichst dieses Betriebspraktikum absolvieren. Sie bewerben sich selbst um eine Praktikumsstelle. Lehrer unserer Schule betreuen dieses Praktikum. Eine Vergütung ist nicht vorgesehen. Alle Praktikanten sind gesetzlich unfallversichert. Haftpflichtschäden deckt eine von der Schule angebotene sehr preiswerte Zusatzversicherung ab.
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Wirtschaftskompetenz
- Religionslehre
- nach Lernfeldern:
Berufsfachliche Kompetenz / Projektkompetenz
Berufspraktische Kompetenz
Die Lernfelder behandeln:
Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren; Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren; Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen sowie Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen.
Informationen zur Regelung der Schülerbeförderungskosten finden Sie im Merkblatt "Schülerbeförderungskosten".
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim wtv Waldshuter Tarifverbund GmbH (Telefon wtv Schülercenter +49 7751 89640) oder beim Schulsekretariat (Telefon +49 7751 884 400).
Anmeldung
Die Anmeldung zur einjährigen Berufsfachschule muss bis zum 01. März des Jahres für das folgende Schuljahr an den Gewerblichen Schulen Waldshut erfolgen. Der Anmeldung ist eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses beizufügen.
Informationsblätter zu dieser Schulart und Anmeldeformulare können Sie im Schulsekretariat erhalten oder am Ende dieser Seite herunterladen.
Das bisherige Anmeldeformular ist auch noch gültig.
Alle Anmeldungen mit dem alten Formular werden beim Auswahlverfahren berücksichtigt.
Downloads
Auf folgendem Link finden Sie den Vorvertrag zum Downloaden:
Vertrag über den Besuch der Berufsfachschule