Berufsschule Fahrzeugtechnik
Die Gewerblichen Schulen Waldshut sind Partner in den dualen Ausbildungsgängen der Kraftfahrzeugberufe. Die Inhalte der praktischen Ausbildung erlernt der/die Auszubildende in seinem/ihrem Ausbildungsbetrieb; die theoretischen Inhalte werden im Berufsschulunterricht vermittelt.
Für die Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen, Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik (HK) findet der Berufsschulunterricht während der gesamten Ausbildungszeit in Waldshut statt.
Die anderen Schwerpunkte sowie die Berufe Karosseriemechaniker/-in und Zweiradmechaniker/-in werden nur im 1. Lehrjahr (Grundstufe) in Waldshut unterrichtet, danach erfolgt der Unterricht an anderen Berufsschulen.
Ziel der Ausbildung ist das Erreichen des Berufsabschlusses Geselle/Gesellin (HK).
Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre.
Nach etwa 1½ Jahren findet Teil 1 der Gesellenprüfung (Theorie und Praxis) statt. Nach 3½ Jahren folgt die Berufsschulabschlussprüfung (Theorie), danach Teil 2 der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule basiert auf einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsfächer sind Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz sowie berufsfachliche Kompetenz. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Absolventen ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Nach bestandener Berufsschulabschlussprüfung und bestandener Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung erhält der/die Absolvent/in den Gesellenbrief bzw. Facharbeiterbrief der zuständigen Kammer.
Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss wird unter bestimmten Voraussetzungen ein mittlerer Bildungsabschluss zuerkannt. Weitere Informationen finden Sie unter der Regelung "9+3".
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem ausbildungsberechtigten Betrieb.
Der Unterricht findet alle zwei Wochen an drei Wochentagen ganztägig statt, es ergibt sich eine maximale wöchentliche Unterrichtszeit von 13 Stunden.
Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre.Nach etwa 1½ Jahren findet Teil 1 der Gesellenprüfung (Theorie und Praxis) statt. Nach 3½ Jahren folgt die Berufsschulabschlussprüfung (Theorie), danach Teil 2 der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung.
Beginn und Ende des Unterrichts sind – soweit möglich – auf die regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt.
Pflichtbereich:
- Religionslehre
- Deutsch
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Wirtschaftskompetenz
- Berufsfachliche Kompetenz
- Projektkompetenz
Wahlpflichtbereich:
- Stütz- bzw. Ergänzungsuntericht
- evtl. Zusatzqualifikationen
Der Unterricht ist in Lernfelder gegliedert. Dort werden je nach Beruf unterschiedliche fachspezifische, mathematische und arbeitsplanerische Inhalte vermittelt.
Für Auszubildende mit gültigem Ausbildungsvertrag werden ausbildungsbegleitendeHilfen (AbH) angeboten, die von der Agentur für Arbeit finanziert werden. AbH werden neben der betrieblichen und schulischen Ausbildung eingesetzt, um zu vermeiden, dass während der Ausbildung auftretende Schwierigkeiten zu einem Abbruch der Ausbildung führen. Für die Auszubildenden entstehen keine Kosten.
HBL Hilfe für Beruf und Leben gGmbH
Moltkestraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 7751 910240
E-Mail: hbl-waldshut@hbl-ggmbh.de
- Staatlich geprüfte(r) Techniker/in nach mindestens 1,5 Jahren beruflicher Praxis
- Meister/in
- Fachhochschulreife (siehe Technisches Berufskolleg)
- Abitur (nach abgeschlossener Ausbildung in zwei Jahren an der Technischen Oberschule z.B. in Bad Säckingen)
Informationen zur Regelung der Schülerbeförderungskosten finden Sie im Merkblatt "Schülerbeförderungskosten".
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim wtv Waldshuter Tarifverbund GmbH (Telefon wtv Schülercenter +49 7751 89640) oder beim Schulsekretariat (Telefon +49 7751 884 400).
Anmeldung
Die Anmeldung der Auszubildenden an der Berufsschule wird vom Ausbildungsbetrieb bis zum jeweiligen Schulbeginn vorgenommen.
Anmeldeformulare können am Ende der Seite heruntergeladen werden.