Fachschule für Technik

Fachschule für Technik

Fachrichtung Automatisierungstechnik / Mechatronik

Im Schuljahr 2024/25 beginnt an der Fachschule für Technik (Technikerschule) ein neuer Lehrgang in Automatisierungstechnik / Mechatronik einschließlich Fachhochschulreife. Schulbeginn ist am 09. September 2024.

Ziel und Dauer der Ausbildung

Die berufliche Weiterbildung zum/zur Techniker/in baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung auf. Die in der Fachschule vermittelte berufliche Qualifikation orientiert sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis; sie zielt darauf ab, den Absolventinnen und Absolventen die selbständige Bewältigung der, in der mittleren Führungsebene der betrieblichen Organisationsstruktur gegebenen, beruflichen Anforderungen zu ermöglichen. Die Ausbildung an der Fachschule für Technik in Waldshut erfolgt in Vollzeitform und dauert 2 Jahre (4 Schulhalbjahre).

Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist
  1. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und
  2. Abschluss in einem Ausbildungsberuf in den Berufsfeldern Metall- oder Elektrotechnik sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 1 ½ Jahren (bei einer Regelausbildungszeit von 3 ½ Jahren)

Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe; am Ende des 1. Schulhalbjahres entscheiden die Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Unterrichtsangebot/-fächer

Das Unterrichtsangebot dient der Vermittlung und Erweiterung naturwissenschaftlicher und technischer Grundlagen und Spezialisierung in Theorie und Praxis sowie der Förderung der sprachlichen und sozialen Kompetenzen.

  • ŸBereich 1: Betriebliche Kommunikation, Betriebswirtschaftslehre, Englisch
  • ŸBereich 2: Mathematik, Physik, EDV, Technische Kommunikation
  • ŸBereich 3: Mechatronik, Service- und Systemtechnik, Automatisierungstechnik
  • ŸWahlbereich: Fachpraxis Metall oder Elektrotechnik
  • ŸTechnikerarbeit

Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung im 2. Jahr ist die Anfertigung einer Technikerarbeit. Deren Ziel ist die weitgehend selbständige Bearbeitung und Lösung eines fachlichen Problems.

Abschluss

Mit der Versetzung von der ersten in die zweite Klasse der Fachschule wird ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern dieser beim Eintritt in die erste Klasse der Fachschule nicht vorlag.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnungen "Staatlich geprüfter Techniker" bzw. "Staatlich geprüfte Technikerin" sowie die nach dem DQR gültige Bezeichnung "Bachelor Professional" erworben werden.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird auch die Fachhochschulreife erworben.

Anmeldung

Der Aufnahmeantrag für die Fachschule für Technik (Fachrichtung Automatisierungstechnik / Mechatronik) ist bis spätestens 1. März vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn bei der Schule einzureichen. Die Ausbildung beginnt alle zwei Jahre nach den Sommerferien bei geraden Jahreszahlen.

Dem Antrag sind beizufügen:
  1. Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübten Berufstätigkeiten

  2. Beglaubigte Abschriften von:
    - Hauptschulabschluss bzw. Abschluss der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
    - Abschlussprüfung der Berufsschule
    - Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes (Facharbeiter-/Gesellenbrief)

  3. Nachweise der einschlägigen Berufstätigkeiten

  4. Erklärung, ob und ggf. an welchen Fachschulen schon einmal an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde und ob und ggf. an welchen Schulen ein weiterer Aufnahmeantrag gestellt wurde.

Es findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Aufnahmezusage oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten werden den Bewerbern schnellstmöglich zugestellt. Aufnahmezusagen sind an die Bedingung geknüpft, dass die für die Klassenbildung erforderliche Mindestschülerzahl erreicht wird.

Kosten

Die Höhe des Schulgeldes wird vom Schulträger (Landratsamt Waldshut) festgelegt.
Das Schulgeld beträgt zurzeit € 500, pro Schulhalbjahr. Weitere Kosten entstehen durch Lernmittel, Exkursionen und die evtl. Anschaffung eines PCs.

Finanzierungshilfen für die Ausbildung an Fachschulen sind derzeit möglich nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (MeisterBAföG).

Informationsblätter zu dieser Schulart können Sie im Schulsekretariat erhalten oder am Ende dieser Seite herunterladen.

Ihr Ansprechpartner für die Fachschule für Technik ist Herr Bodo Neumeister
(bodo.neumeister@gs-wt.de).