EDV-Regelung

Regeln zur Nutzung der Schul-EDV

Die Gewerblichen Schulen Waldshut stellen informationstechnische Dienste und Geräte zur Verfügung. Die Schule bemüht sich, alle Dienste verfügbar und alle Geräte funktionsfähig und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Dies bedeutet einen erheblichen Arbeits- und finanziellen Aufwand und kann nur gelingen, wenn alle ihren Beitrag dazu leisten.

Die Schul-EDV darf ich deshalb nur nutzen, wenn ich die folgenden Regeln anerkenne und einhalte:

1. Computerarbeitsplatz
  • Ich hinterlasse meinen Computerarbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber.
  • Essen und Trinken sind in Computerräumen nicht erlaubt.
  • Schäden und Störungen melde ich sofort einem Fachlehrer.
2. Zugang zum Schulnetz, Homeverzeichnis und Internet

Ich erhalte von der Schule einen Benutzernamen und ein Passwort und habe damit Zugang zu

  • den Schul-PCs,
  • dem schulischen WLAN,
  • meiner schulischen Email-Adresse (Vorname.Nachname@schueler.gs-wt.de),
  • einem mir zugeordneten Laufwerk (H:) zum Speichern meiner Dateien und
  • dem Internet.

Jede Person, die mein Passwort kennt, kann sich im Schulnetz und im Internet für mich ausgeben und in meinem Namen handeln. Daher wähle ich ein sicheres Passwort und halte dieses geheim.

Der Zugang zum Internet erfolgt nach Eingabe von Benutzername und Passwort über die Anbindung der Schule. Dadurch trete ich im Internet nicht als Privatperson, sondern unter der Adresse und im Namen der Schule auf. Daher verpflichte ich mich, über den Internet-Zugang der Schule keine in der Bundesrepublik Deutschland illegalen Informationen zu beschaffen, zu speichern, weiterzugeben oder gar selbst anzubieten. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder rassistischem Inhalt. Rechte anderer an Informationen im Internet werde ich respektieren.

3. Datenschutz und Privatsphäre

Die von der Schule bereitgestellten Dienste und Geräte dienen ausschließlich der Ausbildung. Homeverzeichnisse und Inhalte von Bildschirmen sind während der Arbeit am Rechner nicht privat.

Lehrer und Systemverwalter können

  • stichprobenartig den Inhalt von Homeverzeichnissen prüfen,
  • durch Fernansichts- und Fernsteuerungssoftware Einblick in Inhalte der Bildschirme von Arbeitsplatzrechnern nehmen und
  • durch Speicherung von Protokolldateien die Nutzung der Dienste des lokalen Netzes und des Internets überwachen.
4. Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Schulnetzes

Ich unterlasse jegliche Änderungen an der Systemkonfiguration der Rechner.

Ich speichere und installiere keine Software, die nicht für den Unterricht benötigt wird. Für benötigte Software halte ich die Lizenzbedingungen des Herstellers ein.

Ich unterlasse das Ausspähen von Passwörtern, setze keine Netzwerk-Sniffer, Netzzugangshardware (z. B. Access Points) und funktionsschädigende Programme ein und führe keine Angriffe im und auf das Schulnetz aus.

5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Regeln

Als Nutzer der Schul-EDV bin ich zur Einhaltung der o.g. Regeln verpflichtet. Sollte ich einzelne dieser Regeln nicht einhalten, kann mir die Schule zeitweilig oder dauerhaft die Nutzung ihrer Dienste und Geräte verwehren.

Wenn mein Passwort anderen Personen bekannt wird, kann ich für deren (Fehl-)Verhalten mit zur Verantwortung gezogen werden.

Ebenso kann ich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ich dem Ansehen der Schule Schaden zufüge. Bei Schäden an der Funktionsfähigkeit von Diensten der EDV oder an der EDV-Einrichtung kann die Schule Ersatz der Kosten von mir fordern.

Das Kopieren, Installieren und unrechtmäßige Benutzen von Software sowie das Speichern nicht zulässiger Dateien kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, die ich selbst tragen muss. Dasselbe gilt für mein Verhalten im Internet.


Waldshut, den 14.07.2017
Die Schulleitung